z.B. Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden, Einsicht in das Grundbuch etc.
Leistungen
Ihre Rechtssicherheit in den besten Händen
Kompetent. Verlässlich. Schnell.
Die Aufgaben für Notare und Notarinnen sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Danach ist der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§1 BNotO).
Die vorsorgende Rechtspflege ist das Gegenstück zur streitigen Rechtspflege.
Sie soll für Rechtssicherheit sorgen und Rechtsverhältnisse so ordnen, dass eine Streit-Entscheidung nicht erforderlich ist.
Einfach gesagt: Notare werden vorsorgend tätig, um einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzubeugen.
Notarinnen und Notare leisten unparteiische Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittelsperson zwischen den Interessen der Beteiligten.
Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.
Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gesetzgeber deren Mithilfe wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Die Aufgaben für Notare und Notarinnen sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Danach ist der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§1 BNotO).
Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung der Notarin oder des Notars insbesondere in den folgenden Bereichen:
Immobilienrecht
Mehr erfahrenNachlass- und Erbangelegenheiten
Mehr erfahrenGesellschaftsrecht
Mehr erfahrenFamilienrecht
Mehr erfahrenVorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Mehr erfahrenVermögensnachfolge
Mehr erfahrenSonstige notarielle Dienstleistungen
Mehr erfahrenIhrer öffentlichen Aufgabe und Funktion für das Gemeinwesen entsprechend dürfen Notarinnen und Notare ihre Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern; sie haben also jedem Rechtsuchenden mit ihrer Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen.
Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit meiner Arbeit stehen immer Sie als Mensch, denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre persönlichen Anliegen, Sorgen und Nöte.
1. Die notarielle Beratung – individuell und bedürfnisorientiert
Ich biete Ihnen eine kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen notariellen Angelegenheiten. Ob bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten wie Gründungen oder Umstrukturierungen von Unternehmen, grundstücksrechtlichen Angelegenheiten, Fragen bezüglich der Vermögensnachfolge oder anderen rechtlichen Fragen – ich begleite Sie professionell und individuell.
Mein Ziel ist es, Ihre Wünsche rechtssicher umzusetzen und Ihnen bei allen Schritten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, Ihre Angelegenheiten zügig zu bearbeiten und zu einem guten und für Sie zufriedenstellenden Abschluss zu bringen.
Vertrauen Sie auf meine Expertise – ich bin für Sie da!
Terminvereinbarungen können Sie kurzfristig über mein Sekretariat vereinbaren.
2. Die notarielle Beurkundung – Ihre rechtssichere Urkunde
Unter Beurkundung ist die Herstellung einer amtlichen Zeugnisurkunde zu verstehen. Mit der Beurkundung, die das Gesetz in vielen Fällen vorschreibt, werden verschiedene Ziele verfolgt:
Die Urkunde des Notars ist, da er eine staatliche Aufgabe erfüllt und aufgrund staatlichen Auftrages handelt, eine sogenannte Öffentliche Urkunde.
Bei einer Urkunde handelt es sich um eine „verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist und den Aussteller erkennen lässt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist (…)“
Somit dient die notarielle Beurkundung der Feststellung
- der Identität der Beteiligten,
- der Feststellung des Inhalts und der Erklärung von Ihren Rechtsgeschäften, sowie
- der Schaffung einer erhöhten Beweiskraft, wodurch die Rechtssicherheit gestärkt wird.
Die Beteiligten werden zudem vor übereilten Handlungen geschützt und es wird die Bedeutung des Rechtsgeschäftes bewusst (Überlegungssicherung und Warnfunktion).
Durch die Belehrungen des Notars soll sichergestellt werden, dass sich die Beteiligten über die Tragweite der von ihnen abgegebenen Erklärungen bewusst sind. Der Notar soll dabei den Willen der Beteiligten erforschen und durch geeignete Formulierung in der Urkunde rechtlich umsetzen. Durch diese präzisen und juristisch korrekten Formulierungen sind die Verträge weniger streitanfällig.
Es ist zwischen den folgenden Arten einer Beurkundung zu differenzieren:
Beurkundungen von Willenserklärungen
z. B. Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen, Eheverträge, Testamente und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen und –veränderungen.Hier tritt der Aspekt der notariellen Beratung in den Vordergrund, die Erklärungen der Beteiligten werden maßgeblich von der vorherigen Beratung durch den Notar beeinflusst. Eine fundierte und juristisch korrekte Beratung ist hier unabdingbar.
Beurkundungen von Tatsachen und Vorgängen
z. B. Versteigerungen, Verlosung, Aufnahme von Nachlass- oder sonstigen Vermögensverzeichnissen, Beurkundung von Versammlungsbeschlüssen.Bei dieser Art der Beurkundung tritt die Beweisfunktion den Vordergrund. Der Notar dokumentiert in der Niederschrift, die tatsächlich wahrgenommenen Vorgänge.
Eidesstattliche Versicherungen
z. B. Erbscheinsantrag.Hier liegt das Augenmerk auf dem Bezeugen dessen, was der Versichernde als wahr erklärt hat. Eine besondere Bedeutung wird auf die Belehrung des Notars auf die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage an Eides statt gelegt.
Einfache Zeugnisse
z. B. Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen, Bescheinigungen über Eintragungen in Registern, Beglaubigungen von Abschriften, Satzungsbescheinigungen, bescheinigte Gesellschafterlisten, Lebensbescheinigungen.Dies stellt die einfachste Form der Beurkundung da. Die Niederschrift des Notars ist hier auf einenVermerk gekürzt. Damit dieser Vermerk die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde hat, muss dieser bestimmte Bestandteile enthalten.
Ich versichere Ihnen den zeitnahen Vollzug Ihrer Urkunde. Soweit möglich wird der Vollzug am Tag der Beurkundung bzw. am Folgetag direkt eingeleitet. Den entsprechenden Schriftverkehr mit etwaigen Behörden, Gerichten, Grundbuchämtern und Banken übernehme selbstverständlich ich und unterrichte Sie unverzüglich über den Fortgang der Abwicklung.
