Leistungen

Ihre Rechtssicherheit in den besten Händen

Kompetent. Verlässlich. Schnell.

Die Aufgaben für Notare und Notarinnen sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Danach ist der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§1 BNotO).

Die vorsorgende Rechtspflege ist das Gegenstück zur streitigen Rechtspflege.

Sie soll für Rechtssicherheit sorgen und Rechtsverhältnisse so ordnen, dass eine Streit-Entscheidung nicht erforderlich ist.

Einfach gesagt: Notare werden vorsorgend tätig, um einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzubeugen.

Notarinnen und Notare leisten unparteiische Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittelsperson zwischen den Interessen der Beteiligten.

Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.

Notar Dr. Jur. Johannes Wilkmann

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.

Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gesetzgeber deren Mithilfe wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Die Aufgaben für Notare und Notarinnen sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Danach ist der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§1 BNotO).

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung der Notarin oder des Notars insbesondere in den folgenden Bereichen:

Immobilienrecht

z.B. Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden, Einsicht in das Grundbuch etc.

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Nachlass- und Erbangelegenheiten

z.B. Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung,  vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.

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Gesellschaftsrecht

z.B. Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.

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Familienrecht

z.B. Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption

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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

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Vermögensnachfolge

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Sonstige notarielle Dienstleistungen

Beglaubigungen, Lebensbescheinigungen

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Ihrer öffentlichen Aufgabe und Funktion für das Gemeinwesen entsprechend dürfen Notarinnen und Notare ihre Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern; sie haben also jedem Rechtsuchenden mit ihrer Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen.

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit meiner Arbeit stehen immer Sie als Mensch, denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre persönlichen Anliegen, Sorgen und Nöte.

Wenn gewünscht, können Sie die beglaubigten Abschriften oder Beglaubigungen nach einer kurzen Wartezeit im Anschluss an die Beglaubigung mitnehmen.

Ich biete Ihnen eine kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen notariellen Angelegenheiten. Ob bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten wie Gründungen oder Umstrukturierungen von Unternehmen, grundstücksrechtlichen Angelegenheiten, Fragen bezüglich der Vermögensnachfolge oder anderen rechtlichen Fragen – ich begleite Sie professionell und individuell.

Mein Ziel ist es, Ihre Wünsche rechtssicher umzusetzen und Ihnen bei allen Schritten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, Ihre Angelegenheiten zügig zu bearbeiten und zu einem guten und für Sie zufriedenstellenden Abschluss zu bringen.

Vertrauen Sie auf meine Expertise – ich bin für Sie da!

Terminvereinbarungen können Sie kurzfristig über mein Sekretariat vereinbaren.

Unter Beurkundung ist die Herstellung einer amtlichen Zeugnisurkunde zu verstehen. Mit der Beurkundung, die das Gesetz in vielen Fällen vorschreibt, werden verschiedene Ziele verfolgt:

Die Urkunde des Notars ist, da er eine staatliche Aufgabe erfüllt und aufgrund staatlichen Auftrages handelt, eine sogenannte Öffentliche Urkunde.

Bei einer Urkunde handelt es sich um eine „verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist und den Aussteller erkennen lässt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist (…)“

Somit dient die notarielle Beurkundung der Feststellung

  • der Identität der Beteiligten,
  • der Feststellung des Inhalts und der Erklärung von Ihren Rechtsgeschäften, sowie
  • der Schaffung einer erhöhten Beweiskraft, wodurch die Rechtssicherheit gestärkt wird.

Die Beteiligten werden zudem vor übereilten Handlungen geschützt und es wird die Bedeutung des Rechtsgeschäftes bewusst (Überlegungssicherung und Warnfunktion).

Durch die Belehrungen des Notars soll sichergestellt werden, dass sich die Beteiligten über die Tragweite der von ihnen abgegebenen Erklärungen bewusst sind. Der Notar soll dabei den Willen der Beteiligten erforschen und durch geeignete Formulierung in der Urkunde rechtlich umsetzen. Durch diese präzisen und juristisch korrekten Formulierungen sind die Verträge weniger streitanfällig.

Es ist zwischen den folgenden Arten einer Beurkundung zu differenzieren: