Immobilienrecht

Ihr kompetenter Partner für sichere Grundstücksgeschäfte

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen das finanziell wichtigste Geschäft im Leben.

Als Ihr Notar bin ich der neutrale und unabhängige Berater, die die Interessen aller Parteien wahrt und für faire, ausgewogene Regelungen sorgt.

Immobilienkauf – sicher und transparent

Nach § 311b BGB ist der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages notariell beurkundungspflichtig.

Ich berate Sie und alle Vertragsparteien unparteiisch, weise auf Risiken hin und zeige Gestaltungsmöglichkeiten auf. Im Rahmen der Beurkundung lese ich den Vertrag vollständig vor, erläutere den rechtlichen Inhalt und sorge dafür, dass alle Fragen geklärt sind, bevor die Unterzeichnung erfolgt.

Nach der Beurkundung übernehme ich den vollständigen Vollzug – von der Einholung der notwendigen Genehmigungen und Löschungsunterlagen bis zur rechtssicheren Abwicklung.

Notar Dr. Jur. Johannes Wilkmann

Ihre Sicherheit steht im Vordergrund

Besonders wichtig ist mir, dass keine Vertragspartei ungesicherte Vorleistungen erbringt. Ich sorge dafür, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann zahlen muss, wenn der lastenfreie Eigentumserwerb ausreichend gesichert ist, und dass der Verkäufer sein Eigentum nicht verliert, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben.

Grundschuld – sichere Finanzierung 

Für die Finanzierung Ihres Immobilienkaufs ist die Grundschuld das wichtigste Sicherungsinstrument. Sie wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen und dient der Absicherung der Forderung Ihrer Bank.

Häufig verlangen Banken zusätzlich ein Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Ich gestalte diese Sicherheiten so, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Überlassungsvertrag – vorweggenommene Erbfolge

Möchten Sie Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen?

Ein Überlassungsvertrag ermöglicht eine vorweggenommene Erbfolge mit zahlreichen Vorteilen: Durch die zeitliche Verteilung können schenkungs- und erbschaftsteuerliche Freibeträge mehrfach genutzt werden.

Zudem kann die Versorgung des Übergebers gesichert und es können Pflichtteilsansprüche unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt werden.

Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

Wenn Sie weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben möchten, können Nutzungsrechte wie ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch vorbehalten werden.

Das Wohnungsrecht sichert das Wohnen in bestimmten Räumen, während der Nießbrauch eine umfassende Nutzung einschließlich Vermietung ermöglicht.

Zudem können Rückforderungsrechte vereinbart werden, die es dem Übergeber ermöglichen, die Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern.

Ihr Vorteil: Komplette Vertragsdurchführung

Ich übernehme für Sie die komplette Vertragsdurchführung und lege großen Wert auf eine umfassende Beratung.

Ich erkläre Ihnen alle rechtlichen Schritte verständlich und begleite Sie transparent durch den gesamten Prozess. Mit meiner Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihr Anliegen rechtlich einwandfrei und zügig abgewickelt wird.

Notar Dr. Jur. Johannes Wilkmann

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz – ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!