Sonstige notarielle Dienstleistungen

Beglaubigungen, Lebensbescheinigungen ...

Verschiedene Rechtsgeschäfte bedürfen der notariellen / öffentlichen Beglaubigung.

Unter notariellen Beglaubigungen versteht man sowohl die Abschriftbeglaubigung als auch die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens.

Beglaubigung von Unterschriften, Dokumenten oder Kopien

Wir sorgen dafür, dass Ihre Angelegenheiten zügig und professionell erledigt werden.

Mit unserer Erfahrung und Effizienz stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite, damit Sie Ihre Dokumente schnell und rechtssicher beglaubigt bekommen. Wir sind gerne für Sie da – schnell, zuverlässig und kompetent!

Notar Dr. Jur. Johannes Wilkmann

Beglaubigte Abschrift

Bei einer beglaubigten Abschrift handelt es sich um eine Abschrift eines Schriftstücks mit notariellem Beglaubigungsvermerk, der die inhaltsgleiche Wiedergabe mit dem Ausgangs-Schriftstücks bestätigt (§ 42 BeurkG). Es ist zu beachten, dass die Beglaubigung die Echtheit und Gültigkeit des Originals nicht bescheinigt.

Ablauf und Kosten

Bitte bringen Sie das Original des Schriftstücks (Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift), welches beglaubigt werden soll, unbedingt zum Termin mit. Wir fertigen sodann eine beglaubigte Abschrift des Originals, welche Sie sogleich mitnehmen können.

Sie können jederzeit und kurzfristig einen Termin zur Beglaubigung mit meinem Büro vereinbaren.

Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht individuell davon abweichend vereinbart werden. Die Kosten für eine beglaubigte Abschrift berechnen sich nach Nr. 25102 KV GNotKG mit 1,00 € je angefangene Seite, mindestens jedoch 10,00 €.

Die Ermittlung der Notarkosten ist keine einfache Aufgabe, weshalb diese Angabe nur als erste Orientierungshilfe dienen soll.

Unterschriftsbeglaubigungen

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung handelt es sich um den Nachweis, dass eine Person, von deren Identität sich der Notar überzeugt hat, eine bestimmte Unterschrift tatsächlich geleistet hat (§ 40 BeurkG). 

Ablauf und Kosten

Der Notar bestätigt Ihre Identität, indem er sich ihrem gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument zeigen lässt. Zulässig sind nur Ausweise, mit denen die inländische Pass- und Ausweispflicht Genüge getan werden kann. Somit kommen im Regelfall nur Personalausweis oder Reisepass in Betracht.

Sie leisten vor den Augen des Notars Ihre Unterschrift auf dem Dokument. Sollten Sie bereits unterschrieben haben, besteht die Möglichkeit, dass sich der Notar von Ihnen bestätigen lässt, dass es sich bei der Unterschrift um Ihre Unterschrift handelt (Anerkennung). Anschließend wird das Dokument mit einem Vermerk versehen, welcher beglaubigt, dass die Unterschrift vor dem Notar vollzogen oder anerkannt wurde.

Sie können jederzeit und kurzfristig einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung mit meinem Büro vereinbaren.

Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht individuell davon abweichend vereinbart werden. Die Kosten werden nach einem Wert gem. § 121 GNotKG, Vorbem. 2.4.1 Abs. 2 KV GNotKG nach Nr. 25100 o. 25101 KV GNotKG, mindestens 20,00 €, höchstens 70,00 € ermittelt.

Die Ermittlung der Notarkosten ist keine einfache Aufgabe, weshalb diese Angabe nur als erste Orientierungshilfe dienen soll.