Der Ablauf
Ihre wichtigen rechtlichen Anliegen von Anfang bis Ende in sicheren Händen
Unabhängig und neutral
Der Notar begleitet Sie als unabhängiger und neutraler Träger eines öffentlichen Amtes bei rechtlich bedeutsamen Vorgängen. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen, Risiken zu minimieren und die Interessen aller Beteiligten ausgewogen zu berücksichtigen.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über den typischen Ablauf eines notariellen Verfahrens – von der Kontaktaufnahme, über die eigentliche Beurkundung bis zum endgültigen Vollzug der Urkunde.
Die Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch, per E-Mail oder über eines meiner Online-Formulare. Sie schildern mir Ihr Anliegen – etwa den Kauf einer Immobilie, die Errichtung eines Testaments oder die Gründung einer Gesellschaft.
Die grundlegenden Informationen und Ihre Wünsche werden von mir oder meinen Mitarbeitenden aufgenommen und eventuelle erste offene Fragen geklärt. Anschließend wird – soweit erforderlich – ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in meinen Amtsräumen vereinbart.
Alternativ kann, sofern gewünscht, auch ein Online-Gespräch, etwa über Teams, verabredet werden.

Vorbereitung und Entwurfserstellung
Auf der Grundlage Ihrer schriftlich und / oder mündlich mitgeteilten Angaben und den Ergebnissen des Beratungsgesprächs erstelle ich – als der von Ihnen beauftragte Notar – einen ersten Urkundsentwurf.
Dabei berücksichtige ich die gesetzlichen Vorgaben sowie die individuellen Wünsche und Interessen der Beteiligten.
Der Entwurf wird den sämtlichen Beteiligten vorab, d.h. vor dem eigentlichen Beurkundungstermin, zwecks Prüfung zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten ausreichend Gelegenheit, sich mit dem Inhalt der Urkunde vertraut zu machen und auch von dritter Seite Rat, insbesondere qualifizierten steuerlichen Rat, einzuholen.
Selbstverständlich beantworte ich Ihre etwaigen Fragen im Vorfeld der Beurkundung und erläutere Ihnen die in dem Urkundsentwurf enthaltenen Regelungen wie auch deren rechtliche Tragweite und Rechtsfolgen.
Beurkundungstermin
Nun ist es soweit. Der Beurkundungstermin ist anberaumt.
Im Beurkundungstermin wird die Urkunde von mir vollständig verlesen und gemeinsam mit allen Beteiligten besprochen und erörtert, damit sichergestellt wird, dass die Urkunde auch tatsächlich den Wünschen der Beteiligten und deren Vorstellungen entspricht.
Schließlich unterzeichnen alle Beteiligten sowie der Notar die Urkunde. Mit der Unterschrift des Notars wird die Urkunde rechtsverbindlich.
Nachbereitung und Vollzug
Nach der Beurkundung kümmere ich mich um die ordnungsgemäße Abwicklung, den sogenannten Vollzug der Urkunde.
Es wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das beurkundete Geschäft wie vorgesehen umgesetzt werden kann. Dabei werden Sie stets über alle Vollzugsschritte auf dem Laufenden gehalten.
Dazu gehören beispielsweise:
- Einholung notwendiger Genehmigungen,
- Kommunikation mit Behörden und Gerichten,
- Überwachung von Fristen und Voraussetzungen (z.B. Kaufpreiszahlung),
- Veranlassung erforderlicher Eintragungen in öffentliche Register (z.B. Grundbuch oder Handelsregister).
Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess
von der ersten Idee bis zur rechtssicheren Umsetzung
Dabei stehen Transparenz, Sorgfalt und Neutralität stets im Mittelpunkt.

